Allgemeine Geschäftsbedingungen für Textildienstleistung

 

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

 

  1. Für den Geschäftsverkehr zwischen den Vertragsparteien gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Durch den Abschluss des Vertrages verzichtet der Auftraggeber auf die Anwendung etwaiger eigener Geschäftsbedingungen.

 

      2.   Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach einem vereinbarten, festgelegten Turnus im

laufenden Austausch die benannten und bezifferten Wäschestücke nutzungsweise zur

Verfügung. Der Auftragnehmer stellt die Wäsche bereit, pflegt sie nach den Vorgaben des Gütesiegels für sachgemäße Wäschepflege und sorgt ggfs. für die Instandhaltung.

 

  1. Die Textilien und Verpackungs- sowie Transportelemente bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nur für den arteigenen Verwendungszweck benutzt werden. Sämtliche Wäschestücke sind vom Auftraggeber sachgemäß zu lagern.

 

  1. Für abhandengekommene Wäschestücke und für Schäden, die nicht durch normale Abnutzung entstanden sind, einschließlich höherer Gewalt, berechnet der Auftragnehmer den jeweiligen Ersatzpreis.

 

  1. Die regelmäßige Pflege der Wäsche darf nur vom Auftragnehmer vorgenommen werden, widrigenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt Schadenersatz zu fordern.

 

  1. Die vom Auftragnehmer berechneten Preise sind umsatzsteuerlich Nettopreise. Ihre Höhe richtet sich nach den in der Anlage vereinbarten Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Anstieg der Lohn- und Materialkosten werden die Preise angemessen erhöht. Zur Berechnung kommt nur die uns zum Waschen übergebene Wäsche. Ein gesonderter Mietpreis wird nicht berechnet. Als Mindesttauschmenge wird von 1/3 der zur Verfügung gestellten Menge ausgegangen, gegebenenfalls können die Bestände korrigiert werden.

 

  1. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in angemessener Höhe zu verlangen.

 

  1. Der Auftraggeber kann die Bezahlung nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Für Lieferung, Rückgabe und Bestand gelten die im Betrieb des Auftragnehmers festgestellten Stückzahlen. Beanstandungen sind gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich Menge und Güte der Lieferung unverzüglich nach erfolgter Übergabe geltend zu machen. Kundeneigene Textilien können, bei Verlust, nur zum 15-fachen des Bearbeitungspreises ersetzt werden.

 

  1. Endet das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, die für ihn speziell eingekaufte Wäschemenge zum Zeitwert zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

 

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die festgelegten Termine einzuhalten. Falls der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen; wie höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung; die Wäsche nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht zur Verfügung stellen kann, sind Schadenersatzforderungen des Auftraggebers ausgeschlossen.

 

  1. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 40 Tage im Rückstand, gerät in Zahlungsschwierigkeiten oder wird über das Vermögen des Auftraggebers der Konkurs eröffnet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Wäsche auf Kosten des Auftraggebers abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatzleistung in Höhe der bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch fälligen Raten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, pfändende Gläubiger auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

 

  1. Überträgt der Auftraggeber seinen Betrieb, in welcher Form auch immer, auf einen Nachfolger, so hat er dafür einzustehen, dass der Nachfolger den laufenden Vertrag ordnungsgemäß erfüllt.

 

  1. Soweit im Einzelfall schriftlich nicht anders vereinbart, werden Verträge auf 36 Monate geschlossen. Sie verlängern sich jeweils um 12 Monate wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf einer Vertragsperiode durch Einschreiben gekündigt werden. Als Vertragsbeginn gilt die erste Lieferwoche.

 

  1. Aus wichtigem Grund ist dieser Vertrag fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist stets gegeben, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Bestimmungen dieser Geschäfts- und Vertragsbedingungen verstößt. Insbesondere wenn er mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nicht wirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

 


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